Wipplinger IT - Homepage, Suchmaschinenoptimierung, EDV, Netzwerk sowie Programmierung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Wiit GmbH, Auf der Bleich 36, 4181 Oberneukirchen

1. Geltungsbereich

Nachstehende Vertragsbedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen Wiit GmbH (Auftragnehmer) und ihren Kunden (Auftraggeber) für alle Geschäfte, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Andere Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden (Auftraggeber) werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Wiit GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Angebote/Bestellungen/Aufträge

Alle Angebote von Wiit GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet werden.

Bestellungen/Aufträge des Kunden können schriftlich, per Email, per Telefax oder telefonisch erfolgen. Alle Aufträge/Bestellungen des Kunden sind für Wiit GmbH nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Wiit GmbH schriftlich bestätigt werden und verpflichten Wiit GmbH nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang.

3. Preise

Mangels abweichender Regelung gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise It. Preisliste der Wiit GmbH bzw. die vom jeweiligen Lieferanten von EDV-Komponenten empfohlenen Endkundenverkaufspreise.

Sämtliche von Wiit GmbH angeführten Preise verstehen sich exkl. Umsatzsteuer, sonstiger Abgaben, Versandkosten, Steuern und Gebühren. Allfällig zu entrichtende Gebühren nach dem Gebührengesetz trägt der Auftraggeber, Spesen, wie Versandkosten, Fahrt-, Zeit- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

Für Kostenvoranschläge wird keine Gewähr übernommen. Kostenvoranschläge sind entgeltlich.

Bei Aufträgen, die die Lieferung mehrerer EDV-Komponenten oder die Erbringung mehrerer Dienstleistungen umfasst, ist Wiit GmbH berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen. Bei Teilrechnungen gelten die für den gesamten Auftrag vereinbarten Zahlungsbedingungen analog.

4. Änderungen von Preisen

Wiit GmbH kann das bei Dauerschuldverhältnissen periodisch verrechenbare Entgelt mit Wirkung für die folgende Verrechnungsperiode mit dreimonatiger Vorankündigung ändern, sofern nicht eine andere Art der Wertsicherung vereinbart ist. Dies gilt aber nicht für schon gelieferte oder versandte Teile des Vertragsgegenstandes sowie für bereits erbrachte Leistungen.

Einmalige Preise können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Dies gilt nicht für schon gelieferte oder versandte Teile des Vertragsgegenstandes sowie für bereits erbrachte Leistungen.

5. Zahlungsbedingungen

Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, hat die Zahlung sofort nach Rechnungserhalt – ohne jeden Abzug – auf das von der Wiit GmbH angegebene Konto zu erfolgen.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen jedweder Art – ausgenommen rechtskräftig zuerkannte Forderungen – gegen Forderungen von Wiit GmbH aufzurechnen.

6. Zahlungsverzug

Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so ist Wiit GmbH für die Zeit des Verzuges von der Leistung befreit. Außerdem schuldet der Auftraggeber Wiit GmbH Verzugszinsen in der Höhe von 8%, sowie den Ersatz von Mahnspesen und der Kosten außergerichtlicher Verfolgung von Ansprüchen.

7. Änderungen der Vertragsbestimmungen

Wiit GmbH wird den Auftraggeber von einer geplanten Änderung von Vertragsbestimmungen (ausgenommen Preisänderungen; siehe Punkt 5 der AGB) mindestens drei Monate vor ihrem Inkrafttreten schriftlich benachrichtigen. Ist der Auftraggeber mit der beabsichtigten Änderung nicht einverstanden, wird er dies Wiit GmbH spätestens 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich mitteilen. Andernfalls tritt die Änderung zum geplanten Wirksamkeitstermin in Kraft.

8. Eigentumsvorbehalt

Wiit GmbH behält sich bis zur vollständigen Bezahlung ihrer Forderungen aus dem Vertrag alle Rechte an den von Wiit GmbH gelieferten EDV-Komponenten vor.

Ebenso bleiben die für Testzwecke gelieferten Komponenten und die während einer Reparatur zur Verfügung gestellten Ersatzgeräte oder Ersatzteile Eigentum von Wiit GmbH.

Der Auftraggeber hat auf seine Kosten für die ordnungsgemäße Lagerung und Instandhaltung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden EDV-Komponenten zu sorgen und wird diese – soweit tunlich – gegen ortsübliche Gefahren angemessen versichern.

Wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren eröffnet wurde oder wenn der Auftraggeber seine Zahlungen an Wiit GmbH faktisch eingestellt hat oder seine Gläubiger an ihn wegen eines außergerichtlichen Vergleiches herantreten, ist Wiit GmbH berechtigt, unter Aufrechterhaltung der Verträge des Vortrages die sofortige Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Komponenten zu verlangen und den weiteren Gebrauch zu untersagen.

9. Ausschluss der Zurückbehaltung

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten. Das Recht des Auftraggebers, Zahlungen wegen Unsicherheit gemäß § 1052 Satz 2 ABGB zurückzuhalten, wird dadurch nicht berührt.

10. Liefertermine

Liefertermine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

Sollte ein vereinbarter Liefertermin dennoch überschritten werden, so kann der Kunde unter Setzung einer angemessenen, wenigstens 30tägigen Nachfrist vom Vertrag bezüglich der vom Verzug betroffenen Komponenten zurücktreten, sofern ihn an der Überschreitung des Liefertermins kein Verschulden trifft. Wiit GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nach Vertragsabschluss herausstellt, dass die Lieferung aus nicht von Wiit GmbH zu vertretenden Gründen unmöglich wird. Im Fall eines aus vorstehenden Gründen erfolgten Rücktrittes vom Vertrag hat Wiit GmbH bereits empfangene Anzahlungen zurückzuerstatten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung durch Wiit GmbH möglich. Wenn Wiit GmbH der Auftragsstornierung zustimmt, kann Wiit GmbH neben den erbrachten Leistungen und Kosten auch eine Stornogebühr in der Hohe von 20 % des gesamten Auftragswertes verrechnen.

11. Höhere Gewalt

Wiit GmbH ist nicht verantwortlich und von der Leistung befreit, wenn sie ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag aufgrund von Umständen nicht nachkommen kann, die Wiit GmbH nicht zu vertreten hat.

Als solche Umstände gelten insbesondere Streiks, Kriegsereignisse im Land einer Produktionsstätte oder in einem Land, durch das die EDV-Komponenten transportiert werden sollen.

Störungsbehebungen und Leistungen, die aufgrund von Fällen höherer Gewalt im Bereich des Auftraggebers nötig werden, sind durch Pauschalentgelte nicht gedeckt und werden extra berechnet.

12. Gewährleistung

Ist der mit dem Kunden geschlossene Vertrag als Verbrauchergeschäft zu qualifizieren, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei beiderseitigen Unternehmergeschäften gilt § 377 UGB (Überprüfpflicht und sofortige Mängelrüge, jedoch mit der Abweichung, dass nicht die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge, sondern deren Eingang bei uns Gewährleistungsvoraussetzung ist. Überdies wird die Gewährleistungsfrist auf 6 Monate ab Übergabe / Übernahme der Ware befristet (unbeschadet der Ansprüche des Kunden aufgrund einer Herstellergarantie). Für beide Vertragsarten gilt, dass es keinen Gewährleistungsfall darstellt, wenn die Mängel und Schäden insbesondere durch Beschädigung Dritter bzw. des Kunden, Benützungsfehler, Anschlussfehler, Stromschwankungen und sonstige Fälle höherer Gefahr, durch Verschleißteile, Trojaner bzw. Viren verursacht werden.

Die Wiit GmbH übernimmt überdies keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung sowie auf ungeeignete klimatische und technische Bedingungen zurückzuführen sind. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Auftraggeber bzw. Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung der Wiit GmbH Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vornimmt oder vornehmen lässt. Die Behebung von allfällig dadurch verursachten Mängeln erfolgt gegen gesonderte Verrechnung.

Der Auftraggeber verzichtet auf die Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums.

13. Haftung und Schadenersatz

Wiit GmbH leistet nur für die von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden Schadenersatz. Die Haftung der Wiit GmbH für sämtliche Ansprüche des Auftraggebers ist unabhängig von deren Rechtsgrund, soweit gesetzlich zulässig, begrenzt auf 25% des Auftragswertes, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Auftragswert ist bei Kaufverträgen und anderen Zielschuldverhältnissen das Entgelt für die Lieferung derjenigen EDV-Komponente, die den Schaden verursacht hat oder Gegenstand des Anspruches ist oder in direkter Beziehung dazu steht. Bei Service- oder Mietverträgen oder anderen Dauerschuldverhältnissen ist der Auftragswert das letzte jährliche Entgelt für diejenige EDV-Komponente, die den Schaden verursacht hat oder Gegenstand des Anspruches ist oder in direkter Beziehung dazu steht.

Die Beschränkung gilt nicht für Personenschäden.

Eine allenfalls aufgrund zwingenden Rechts bestehende verschuldensunabhängige Haftung ist betraglich mit den in dieser Bestimmung angeführten Höchstgrenze limitiert.

Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt Wiit GmbH in keinem Fall die Haftung für untypische Schäden, reine Vermögensschäden, Verlust oder Beschädigung aufgezeichneter Daten, für unmittelbare Schäden und Folgeschäden, für entgangenen Gewinn, für erwartete, aber nicht eingetretene Ersparnisse und für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber. Wiit GmbH haftet jedenfalls nur insoweit, als Versicherungsschutz über dessen Betriebshaftpflichtversicherung gegeben ist.

Wiit GmbH haftet keinesfalls für solche Schäden, die vermieden worden wären, wenn der Auftraggeber seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung nachgekommen wäre, oder wenn der Auftraggeber die von Wiit GmbH erteilten Ratschläge und Gefahrenhinweise beachtet hätte.

14. Datenschutz und Geheimhaltung

Beide Vertragsparteien sind zur Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der anderen Vertragspartei verpflichtet. Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter zur Einhaltung der Bestimmungen des § 20 DSG.

15. Verjährung

Ansprüche aus diesem Vertrag können von beiden Vertragsteilen nur innerhalb von drei Jahren ab ihrer Entstehung geltend gemacht werden. Dessen ungeachtet verjähren allfällige auf Mängel beruhende Schadensersatzansprüche mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist.

16. Vergabe von Subaufträgen

Wiit GmbH behält sich vor, bei Bedarf Subunternehmer mit der Durchführung der Verpflichtungen von Wiit GmbH aus diesem Vertrag zu beauftragen, Wiit GmbH wird dem Auftraggeber die herangezogenen Subunternehmer bekanntgeben.

17. Auslegungsregeln

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder ungültig werden, so wird hierdurch der übrige Vertragsinhalt nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den ursprünglichen Bestimmungen möglichst nahe kommt. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages miteinander in Widerspruch stehen, so geht die speziellere Bestimmung der allgemeineren vor.

18. Schriftform

Dieser Vertrag enthält die vollständigen Abmachungen der Parteien. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Formerfordernis der Schriftform.

19. Form von Mitteilungen

Mitteilungen nach diesem Vertrag erfolgen – soweit im Einzelfall nicht anders geregelt – schriftlich oder per Telefax. Mängelrügen, Rücktritt vom Vertrag und Kündigungen erfolgen eingeschrieben mit firmenmäßiger Zeichnung.

20. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen nach österreichischem Recht auch dann, wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wird. Für die Vertragsbeziehung zu Verbrauchern im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes gelten die Vertragsbestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

Für eventuelle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt die örtliche Zuständigkeit der sachlich zuständigen Gerichte in Linz als vereinbart.